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AGB

Individualität. Expertise. Netzwerk.

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Marco Heck Immobilien
Leipziger Straße 7
50321 Brühl

(nachfolgend Makler)

§1 - Annahme des Angebots

Durch Abschluss der vorliegenden Maklervereinbarung entsteht ein Maklervertrag. 

Mit Abschluss der Maklervereinbarung erkennt der Kunde als Verbraucher die nachstehenden Bedingungen an. 

§2 - Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Nachweise von Kauf-/Mietinteressenten des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Dem Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die Nachweise und Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

§3 - Angebote 

Die Angebote des Maklers erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtümer bleiben vorbehalten. Die interessentenbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des jeweiligen Kauf- bzw. Mietinteressenten. 

Sollten sich andere Maklerfirmen oder Interessenten während der Auftragsdauer direkt an den Kunden wenden, so sind diese grundsätzlich an den Makler zu verweisen. Das gleiche gilt für Interessenten, welche bereits zuvor an den Makler herangetreten sind und sich bis zu 18 Monate nach Beendigung des Maklervertrages an den Kunden wenden, um dann direkt zu erwerben bzw. zu mieten/pachten. Für den Fall, dass nach einem Verstoß gegen diese Verweisungsklausel ein Interessent das Objekt über einen anderen Makler oder direkt erwirbt bzw. mietet, hat der Makler gegenüber dem Kunden einen vollen Provisionsanspruch. In solchen Fällen hat der Makler unverzüglichen Informationsanspruch durch den Kunden hinsichtlich des getätigten Geschäftsumfanges.

§4 - Doppeltätigkeit 

Der Makler darf sowohl für den Käufer bzw. Mieter als auch für den Kunden tätig werden.

§5 - Interessentenangaben

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Interessenteninformationen vom Interessenten selbst bzw. von einem vom Interessenten beauftragten Dritten stammen und vom Makler auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

§6 - Provisionspflicht

An Provisionen sind bei Vertragsabschluss die im Maklervertrag aufgeführten Beträge vom Kunden zu zahlen. Der Makler hat auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge der Vermittlungstätigkeit oder aufgrund des Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Kauf gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet.

§7 - Ersatz- und Folgegeschäfte

Eine Honorarpflicht des Kunden gemäß den vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Kunde im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.

§8 - Aufwendungsersatz

Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.

§9 - Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Marco Heck Immobilien haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.

§5 - Interessentenangaben

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Interessenteninformationen vom Interessenten selbst bzw. von einem vom Interessenten beauftragten Dritten stammen und vom Makler auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

§10 - Verjährung

Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§11 - Gerichtsstand

Sind Makler und Kunde Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

Ist der Kunde Verbraucher, richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Regelungen.

§12 - Datenschutz

Da der Kunde im Rahmen des Maklervertrages möglicherweise mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommt, verpflichtet der Makler den Kunden hiermit zur Beachtung des Datenschutzes, insbesondere zur Wahrung der Vertraulichkeit.

Die Verpflichtung des Kunden besteht umfassend. Der Kunde darf personenbezogene Daten selbst nicht ohne Befugnis verarbeiten und er darf anderen Personen diese Daten nicht unbefugt mitteilen oder zugänglich machen. 

Unter einer Verarbeitung versteht die EU-Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend „DSGVO“) jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

Personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

Ihre Verpflichtung besteht ohne zeitliche Begrenzung und auch nach Beendigung des Maklervertrages fort. 

§13 - Teilnahme am Abschluss des notariellen Kaufvertrages

Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Abschluss des notariellen Kaufvertrages und einer Ausfertigung des Kaufvertrages. Der Makler hat das Recht, im notariellen Kaufvertrag seinen Provisionsanspruch in Form einer Maklerklausel mit beurkunden zu lassen. Die Kosten hierfür trägt der Käufer.

§14 - Grundsätze der Vertragsbeziehung

Kunde und Makler stellen ihre Zusammenarbeit in gegenseitig unbeschränkter Übereinstimmung unter die Maxime treuer Partnerschaft und guter kaufmännischer Sitten.

§15 - Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

Anerkennung der vorgenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Kunde erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und erklärt sich mit Ihrer Geltung einverstanden.
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